Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“)

der EKROMED Bandagist GmbH

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über eine Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO

  1. Geltungsbereich
    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten als Rahmenvereinbarung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der EKROMED Bandagist GmbH, FN 503763d, („EKROMED“) und natürlichen und juristischen Personen („Kunden“) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Der Geltungsbereich dieser AGB umfasst (unabhängig vom Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses) alle Angebote, Annahmen, vertragliche Beziehungen und sonstige Rechtsgeschäfte und Leistungen von EKROMED, auch wenn deren Geltung nicht jeweils nochmals ausdrücklich vereinbart wurde.
    • Gegenüber unternehmerischen Kunden gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung der AGB von EKROMED, abrufbar auf der Homepage (www.ekromed.at).
    • Mit der Bestellung bzw. dem Kauf einer Ware, der Abgabe einer Willenserklärung gegenüber EKROMED oder dem Abschluss eines sonstigen Rechtsgeschäftes unterwirft sich der Kunde ausdrücklich diesen AGB von EKROMED.
    • EKROMED kontrahiert und verhandelt ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB. Jegliche Abweichungen zu diesen AGB bedürfen der schriftlichen Bestätigung von EKROMED.
    • Gegen von diesen AGB abweichende Bedingungen (Allgemeine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen etc.) des Kunden erhebt EKROMED hiermit Widerspruch und diese finden keine Anwendung. Abweichende Bedingungen des Kunden verpflichten EKROMED auch dann nicht, wenn (i) darin die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingung genannt ist oder (ii) EKROMED in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden ist, eine Lieferung oder Leistung erbringt und solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
    • Spezielle schriftliche Vereinbarungen, wie insbesondere vertragliche Sondervereinbarungen, sind jedenfalls vorrangig anzuwenden.
  2. Angebot / Vertragsabschluss / Auftrag
    • Angebote von EKROMED sind unverbindlich und freibleibend und nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
    • An EKROMED gerichtete Angebote oder Kostenvoranschläge des Kunden sind mangels ausdrücklich anders lautender Vereinbarung verbindlich und kostenlos. Im Falle eines an EKROMED gerichteten Angebots ist der Kunde daran sechs Wochen ab Zugang dieses Angebotes gebunden, sofern vom Kunden nicht eine längere Bindungsfrist zugesagt wurde.
    • Vertragsabschlüsse kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch EKROMED zustande.
    • Zusagen, Zusicherungen und Garantien oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch schriftliche Bestätigung von EKROMED verbindlich.
    • Technische Angaben verstehen sich bloß als Annäherungswerte, sofern sie von EKROMED nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert werden. Muster gelten als Typmuster und die Eigenschaften eines Musters werden von EKROMED nicht garantiert.
    • Bestellungen sind verbindliche Angebote des Kunden zum Vertragsabschluss; sie sind für den Kunden ab Zugang bei EKROMED verbindlich. Der Kunde ist bis zum Ablauf des dem Tag seiner Bestellung fünftfolgenden Werktags an seine Bestellung gebunden (Bindungsfrist).
    • Der Kunde erhält zu jeder Bestellung eine Bestellbestätigung. EKROMED behält sich die Annahme einer Bestellung und damit den Abschluss eines Auftrages vor. Der Kunde hat vor Annahme der Bestellung keinen Anspruch auf Abschluss eines Auftrages. EKROMED kann die Bestellung innerhalb der Bindungsfrist annehmen. Die Annahme erfolgt mittels Übermittlung einer Auftragsbestätigung; damit kommt der Auftrag zustande. Für die Rechtzeitigkeit der Annahme der Bestellung ist der Eingang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich. Stillschweigen von EKROMED hat keinen rechtsgeschäftlichen Erklärungswert und führt nicht zur Annahme.
    • Alle sonstigen, auch später getroffenen Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch die schriftliche Bestätigung von EKROMED wirksam. Dies gilt insbesondere für gesonderte Vorgaben bzw. Anforderungen des Kunden. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch EKROMED und werden – ohne Rechtsanspruch des Kunden – nur im Ausnahmefall und gegen Ersatz der entsprechenden Mehrkosten durchgeführt.
    • Der Kunde hat die Auftragsbestätigung unverzüglich umfassend zu prüfen (Preise, Liefertermine, Stückzahl, Artikelbezeichnung etc.). Abweichungen der Auftragsbestätigung von der Bestellung hat der Kunde unverzüglich nachweislich schriftlich zu rügen, ansonsten keine Korrekturen vorgenommen werden können und der Inhalt der Auftragsbestätigung verbindlich wird. Jegliche Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche des Kunden entfallen diesfalls.
    • EKROMED behält sich vor, vom Auftrag zurückzutreten, wenn offene Rechnungen aus anderen Aufträgen mit dem Kunden bestehen oder nach Auftragsbestätigung Umstände in der Sphäre des Kunden bekannt werden, durch die die Forderung von EKROMED nicht mehr ausreichend gesichert erscheint. Der Kunde hat hieraus keine wie immer gearteten Ansprüche. EKROMED kann die Annahme einer Bestellung ohne Begründung von einer ausreichenden Sicherheitsleistung (z.B. Kaution, Bankgarantie) oder von einer (auch gänzlichen) Vorauszahlung abhängig zu machen. Der Kunde hat über Verlangen auch nach Zustandekommen des Auftrages unverzüglich eine Sicherheitsleitung zur Verfügung zu stellen, sofern sich Anhaltspunkte ergeben, dass die fristgerechte Bezahlung von Entgeltforderungen von EKROMED gefährdet erscheint, widrigenfalls EKROMED mit sofortiger Wirkung vom Auftrag zurücktreten kann und von jeder weiteren Leistungspflicht entbunden ist; die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts erbrachten Leistungen von EKROMED sind vorbehaltlich weiterer Ersatzansprüche unverzüglich zur Zahlung fällig. Die Verweigerung der Sicherheitsleistung durch den Kunden verpflichtet diesen, EKROMED den Nichterfüllungsschaden sowie alle darüber hinausgehenden, wie immer gearteten Nachteile zu ersetzen.
    • EKROMED behält sich die jederzeitige Änderung des Warenportfolios sowie der Preise und Lieferbedingungen und/oder sonstigen Konditionen vor.
    • Ohne Zustimmung von EKROMED ist der Kunde nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Auftrag auf einen Dritten zu übertragen.
    • EKROMED kann sich zur Erfüllung des Auftrags der Hilfe Dritter bedienen. EKROMED kann die Rechte und Pflichten aus dem Auftrag ganz oder teilweise auf Dritte übertragen. Der Kunde stimmt dem hiermit vorweg zu. EKROMED wird den Kunden vom Rechtsübergang unverzüglich verständigen.
    • Mitarbeiter von EKROMED sind nicht bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen im Namen von EKROMED abzugeben, sofern von EKROMED nicht gegenüber dem Kunden offen gelegte Spezialvollmachten, Handlungsvollmachten oder Prokura erteilt wurden.
  3. Preise
    • Die Preise von EKROMED sind in Euro exklusive Umsatzsteuer angegeben. Preisänderungen durch Lieferanten von EKROMED bleiben in jedem Falle vorbehalten und können an den Kunden weitergegeben werden. Für die Verrechnung sind allein die von den Standorten oder Auslieferungslagern von EKROMED beim Abgang ermittelten Mengen, Massen und Gewichte maßgebend.
    • Zusätzlich zum Preis für die Waren hat der Kunde die Versandkosten zu bezahlen. EKROMED behält sich die Auswahl der Versandart und des Transporteurs vor. Die Versendung erfolgt an die vom Kunden bekannt gegebene Lieferadresse.
    • Rabatte oder Boni sind nur gültig, wenn sie nachweislich ausdrücklich schriftlich gewährt werden. Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit dem rechtzeitigen Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt; bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Gesamtpreises fallen allfällige Rabatte oder Boni unwiderruflich weg.
    • Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2020 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
  4. Rechnung und Zahlungsbedingungen
    • Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung der Ware. Sämtliche Zahlungen sind mit Rechnungslegung sofort spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingen analog. Soweit zum Zeitpunkt der Fälligkeit keine Zahlung erfolgt ist, befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Beanstandungen der Rechnungen von EKROMED haben unverzüglich nach deren Erhalt zu erfolgen; andernfalls gelten die Rechnungen als genehmigt.
    • Gegenüber Unternehmen als Kunden ist EKROMED gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt 9,2% Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber privaten Kunden wird ein Zinssatz in der Höhe von 4% berechnet.
    • Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
    • EKROMED behält sich das Recht vor, die Forderungen an Dritte abzutreten.
    • Der Kunde ist nicht berechtigt, Leistungen zurückzubehalten oder mit eigenen Forderungen aufzurechnen, sofern dessen Forderungen nicht von EKROMED ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.
    • Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit EKROMED bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so ist EKROMED berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. EKROMED ist dadurch ebenfalls berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und EKROMED unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.
    • Der Kunde verpflichtet sich, Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten zu ersetzen, sofern diese Kosten zur zweckentsprechenden außergerichtlichen Betreibung oder Einbringung der Forderung zweckmäßig sind. Bei Inanspruchnahme eines Inkassoinstituts sind vom Kunden die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstituts zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Bei Einschaltung eines Rechtsanwaltes sind vom Geschäftspartner zudem die sich aus den Allgemeinen Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte (AHK), kundgemacht auf der Homepage des österreichischen Rechtsanwaltskammertages (www.rechtsanwaelte.at), bzw. die sich aus dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) ergebenden Vergütungen, bzw. ortsübliche entsprechende Rechtsanwaltskosten im Ausland zu ersetzen.
    • Der Kunde ist verpflichtet, EKROMED bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu unterstützen und die von ihm zu erbringenden Leistungen (z.B. Bekanntgabe der Lieferanschrift, Entgegennahme der Lieferung) rechtzeitig zu erbringen. Im Falle des Verzugs verpflichtet sich der Kunde sämtliche EKROMED entstandenen Herstellungskosten zu tragen (allfällige sonstige Ansprüche, wie insbesondere Schadenersatz, bleiben davon unberührt).
  5. Ausführung der Lieferung / Gefahrtragung / Annahmeverzug
    • Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb der vereinbarten Lieferzeit ab dem Standort oder Auslieferungslager von EKROMED (Erfüllungsort).
    • EKROMED ist zur Durchführung und Abrechnung von Teillieferungen berechtigt.
    • Der Versand erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf Rechnung, Namen und Gefahr des Kunden. Mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, an den Kunden oder dessen Beauftragten geht die Preis- und Leistungsgefahr auf den Kunden über. Im Falle des Annahmeverzuges geht die Gefahr ab dem Tag des Verzuges auf den Kunden über. EKROMED haftet nur nach üblicher Sorgfalt für die weitere Verwahrung auf Kosten des Kunden.
    • Transportschäden sind EKROMED unverzüglich anzuzeigen. Sollte eine Spedition mit der Versendung beauftragt worden sein, so muss der eingetretene Schaden im Frachtbrief vermerkt sein. In jedem Fall sind bei Transportschäden die jeweiligen Bedingungen des Spediteurs zu beachten und die Schäden auch diesem gegenüber geltend zu machen.
    • Falls die Absendung einer versandbereiten Ware ohne Verschulden von EKROMED nicht möglich ist oder seitens des Kunden nicht gewünscht wird, sowie in jedem Fall des sonstigen Annahmeverzuges kann EKROMED die Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen, wodurch die Lieferung als erbracht gilt, oder aber (im Falle des Annahmeverzuges) nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Ware nach erfolgtem Rücktritt weiterverkaufen. Im Falle der Lagerung gelten Kosten in der Höhe von 0,2 % des Netto-Rechnungsbetrages (Warenwertes) pro angefangener Kalenderwoche als angemessen und vereinbart. Für den Fall, dass EKROMED vom vorgenannten Rücktrittsrecht Gebrauch macht, hat der Kunde zusätzlich zu den Lagerkosten einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 25 % des Netto-Rechnungsbetrages (Warenwertes) zu bezahlen.
    • Beim Export der Ware ist der Kunde allein verpflichtet, für die notwendigen Export- bzw. Zollbewilligungen, sowie Einführ- und Importhandlungen und dergleichen auf seine eigenen Kosten zu sorgen. EKROMED erteilt keine wie immer geartete Zusage oder Garantie für die Zulässigkeit der Ausfuhr der gekauften Waren.
  6. Liefertermine und -fristen
    • Es gelten die Liefertermine und -fristen gemäß Auftrag. Die Einhaltung der Lieferfrist gilt nur, wenn nicht unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, die Einhaltung behindern, verzögern oder unmöglich machen; dies unabhängig davon, in welcher Sphäre sich solche Umstände ereignen bzw. ob sie ein von außen oder innen kommendes Ereignis darstellen. Zu diesen Umständen zählen auch Krieg, politische oder wirtschaftliche Unruhen, Pandemien, Epidemien, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, ferner Fehlen oder Verzögerungen in der Lieferkette von Materialien, Arbeitskonflikte (wie z.B. Streiks, Aussperrungen) sowie Ausfall oder Lieferverweigerung eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur angemessenen Verlängerung der Lieferfrist (und zwar zumindest um die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Nachfrist), wenn sie beim Zulieferanten eintreten. Derartige Umstände berechtigen EKROMED darüber hinaus wahlweise dazu, vom Vertrag zurückzutreten, oder die Liefermenge entsprechend herabzusetzen. Auch nachträgliche vom Kunden gewünschte und von EKROMED akzeptierte Änderungen am oder im Zusammenhang mit dem Liefergegenstand und/oder der (sonstigen) Leistung(en) von EKROMED verlängern die Lieferfrist entsprechend.
    • Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware den Standort oder das Auslieferungslager von EKROMED rechtzeitig verlassen hat.
    • Zugesagte Liefertermine werden bestmöglich eingehalten, sind aber nicht verbindlich. Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Geltendmachung von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen.
  7. Eigentumsvorbehalt
    • Die von EKROMED gelieferte Ware verbleibt bis zur Erfüllung sämtlicher EKROMED gegenüber dem Kunden aus allen Aufträgen zustehender Ansprüche, insbesondere bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen (Rechnungsbeträge, Zinsen, Kosten, Mahnspesen, etc.), im alleinigen Eigentum von EKROMED (Vorbehaltsware) und zwar auch dann, wenn einzelne Teile bereits bezahlt sind.
    • Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn diese EKROMED rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und EKROMED der Veräußerung zustimmt. Im Fall der Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an EKROMED abgetreten.
    • Der Kunde hat bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine Schuldner auf diese hinzuweisen. Über Aufforderung hat er dem Auftragnehmer alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Ansprüche erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.
    • Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die gelieferte Ware pfleglich und schonend wie eigene Waren zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
    • Im Fall der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde insbesondere eine allfällige Wertminderung verschuldensunabhängig zu ersetzen.
  8. Gewährleistung
    • Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe.
    • Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Zeitpunkt, an welchem die Waren an den Kunden, Spediteur oder Frachtführer übergeben wurde oder die Übernahme der Waren vom Kunden ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
    • Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.
    • Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.
    • Zur Mängelbehebung sind EKROMED seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
    • Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
    • Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden.
    • Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
    • Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, EKROMED entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
    • Ein Wandlungsbegehren kann EKROMED durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.
    • Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom unternehmerischen Kunden an EKROMED zu retournieren.
    • Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an EKROMED trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde.
    • Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch EKROMED zu ermöglichen.
  9. Haftung
    • Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haftet EKROMED bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    • Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch EKROMED abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
    • Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die EKROMED zur Bearbeitung übernommen hat. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
    • Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.
    • Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen Mitarbeiter von EKROMED, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden– zufügen.
    • Die Haftung von EKROMED ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von EKROMED autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern EKROMED nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen hat.
    • Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die EKROMED haftet, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich die Haftung von EKROMED insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
  10. Zustimmung zur Datenverarbeitung
    • Die mit den Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummern, E-Mail-Adressen, Bestell-, Liefer- und Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten, Gesundheitsdaten etc) werden von EKROMED elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Der Kunde erklärt dazu sein Einverständnis. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die für das Geschäftsverhältnis notwendigen Daten vom Auftragnehmer EDV-mäßig erfasst und bearbeitet werden.
    • Die mit den Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Daten werden jedenfalls bis zum Ende des Vertragsverhältnisses gespeichert. Eine Speicherung über das Vertragsverhältnis hinaus erfolgt für die Dauer der jeweils gesetzlichen Fristen.
    • Der Kunde hat entsprechend der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft zu seinen Daten, auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten sowie auf Widerspruch gegen eine Verarbeitung oder Datenübertragbarkeit.
    • Sämtliche Anfragen sind schriftlich (postalisch oder per E-Mail) an die EKROMED Bandagist GmbH unter Angabe des vollständigen Namens an nachstehenden Kontakt zu richten: EKROMED Bandagist GmbH, Straßganger Straße 291, 8053 Graz.
    • Der Kunde hat das Recht eine Beschwerde an die Datenschutzbehörde als nationale Aufsichtsbehörde zu erheben.
  11. Salvatorische Klausel
    • Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
    • EKROMED verpflichtet sich ebenso wie der unternehmerische Kunde jetzt schon, gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
  12. Schlussbestimmungen
    • Es gilt österreichisches Recht.
    • Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
    • Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens 8053 Graz, Straßgangerstraße 291.
    • Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen EKROMED und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz von EKROMED örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
    • Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde EKROMED umgehend schriftlich an EKROMED bekannt zu geben.

 

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